Daten sollen nicht auf Vorrat gesammelt werden
Telekommunikationsanbieter in Liechtenstein sind derzeit verpflichtet, sämtliche Verkehrsdaten sechs Monate lang aufzubewahren. Datenschützern ist dies ein Dorn im Auge. Nun erhalten sie Unterstützung vom deutschen Bundesverfassungsgericht.
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