Daten sollen nicht auf Vorrat gesammelt werden

Telekommunikationsanbieter in Liechtenstein sind derzeit verpflichtet, sämtliche Verkehrsdaten sechs Monate lang aufzubewahren. Datenschützern ist dies ein Dorn im Auge. Nun erhalten sie Unterstützung vom deutschen Verfassungsgericht.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungskonform und daher nichtig erklärt. “Ein richtiger Schritt“, wie Elmar Hasler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Vaduzer Kyberna AG und Präsident des Forums für Informations- und Kommunikationstechnologie, den gestrigen Urteilsspruch des obersten deutschen Gerichts kommentierte. Die Entscheidung, so Hasler weiter, zeige aber auch, dass Liechtenstein „goldrichtig“ liege mit dem Regierungsentwurf für die Revision des liechtensteinischen Kommunikationsgesetzes. Der Entwurf wird derzeit vom Landtag behandelt. Er knüpft wesentlich schärfere Bedingungen an die Nutzung der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten, als dies bisher der Fall ist.

Elmar Hasler verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Liechtenstein bereits 2006 die Vorratsdatenspeicherung eingeführt habe. Im Gegensatz etwa zu Österreich und der Schweiz, die bislang diese Form der Datenspeicherung nicht kennen, wie er hervorhob. Kritisch bewertete der Präsident des IKT Forums auch die Tatsache, dass Liechtenstein Teile der EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung übernommen habe, obwohl diese bislang noch nicht Teil des bestehenden EWR-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein seien.

Eingriff in die Freiheitsrechte

Die liechtensteinische Datenschutzstelle, die Treuhändervereinigung, die Wirtschaftskammer Liechtenstein und die Kyberna AG hatten bereits letztes Jahr einen Vorstoss unternommen und sich für die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung stark gemacht, wie sie derzeit in Artikel 52 Absatz 2 des Liechtensteinischen Kommunikationsgesetzes geregelt ist. „Eine solche Speicherung sensibler Daten stellt einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und deren Privatsphäre dar“, argumentierte Hasler. „Und diese Grundrechte sind durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.“

Misstrauen gegen Bevölkerung

Mit seiner Kritik folgt der Präsident des IKT Forums nicht zuletzt auch dem liechtensteinischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte in seiner Stellungnahme zum Kommunikationsgesetz die geltenden Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung als «ein Zeichen des Misstrauens gegenüber der gesamten Bevölkerung» und als «nicht wirtschaftsfreundlich» bezeichnet und vor negativen wirtschaftlichen Folgen gewarnt. Hasler setzt daher auf den Regierungsentwurf für die Revision des Kommunikationsgesetzes. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag diesem bürger- und wirtschaftsfreundlichen Entwurf zustimmt“, so der Präsident des IKT Forums. „Denn das Signal aus Deutschland war unmissverständlich.“

Frank Vollmer

Erschienen in: Liechtensteiner Vaterland, 03. März 2010

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